Stornobedingungen
Bitte teilen Sie uns eine etwaige Stornierung Ihres Aufenthalts im Haus Melody so früh als möglich mit, damit wir die Ferienwohnung anderweitig vermieten können und Ihnen Unkosten ersparen können.
Covid-19: Aufgrund der sich ständig ändernden Situation können Sie bei offiziellen Reisewarnungen bzw. Quarantäne-Maßnahmen kostenfrei stornieren!
1.) Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Die Stornoerklärung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag in den Händen des Vertragspartners sein. Bereits geleistete Anzahlungen werden gutgeschrieben und behalten für 12 Monate ihr Gültigkeit.
2.) Bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung gelöst werden, es ist jedoch Stornogebühr im Ausmaß des Zimmerpreises für drei Tage zu bezahlen. Die Stornoerklärung im Ausmaß muss bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.
3.) Eine spätere Storno ist verbunden mit der Bezahlung des vereinbarten Entgeltes, also der vollen Miete
4.) Auch wenn der Gast die bestellten Räume bzw. die Pensionsleistung nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Beherberger gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet.
Damit Sie auch bei einem unvorhersehbarem Ereignis gut Versichert sind empfehle wir Ihnen eine REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG zB. unter www.europaeische.at abzuschließen.